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Laut Bescheid des Amtes der Stmk. Landesregierung vom 30. Jänner 2026 wurde dem Gehörlosenverband Steiermark die Bewilligung erteilt, eine öffentliche Haussammlung vom
im Bundesland Steiermark durchzuführen.
Der Erlös dient der Förderung der statutengemäßen Aufgaben des Gehörlosenverbandes im Bereich der Beratung und Betreuung für die gehörlosen und hörbeeinträchtigten Menschen in der Steiermark zur Verbesserung ihrer Situation und der Förderung der Kultur- und Sozialarbeit, sowie der Unterstützung der steirischen Gehörlosenvereine.
Für etwaige Anfragen steht folgende Nummer zur Verfügung:
Gehörlosenverband Steiermark
Kalvariengürtel 67, 8020 Graz
Tel.: 0316 68 02 71 (Bürozeiten: Mo-Do von 9:00 bis 15:00 Uhr)
E-Mail: office@gehoerlos-stmk.at

Gemeinde St. Peter im Sulmtal
8542 St. Peter im Sulmtal 46
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